Welche Versicherung zahlt wann?
Bei einem Wasserschaden kommen je nach Situation verschiedene Versicherungen infrage:
- Wohngebäudeversicherung: Für Schäden an der fest mit dem Gebäude verbundenen Substanz durch Leitungswasser – also Wände, Estrich, fest verlegte Böden, Installationen.
- Hausratversicherung: Für bewegliche Gegenstände in der Wohnung – Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung.
- Privathaftpflichtversicherung: Wenn Sie den Schaden bei einer anderen Person verursacht haben – etwa wenn Wasser aus Ihrer Wohnung beim Nachbarn unten Schäden anrichtet.
- Elementarschadenversicherung (Zusatzbaustein): Für Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – diese sind über die normale Gebäude-/Hausratpolice meist nicht abgedeckt.
Was typischerweise versichert ist – und was nicht
Versichert ist in der Regel Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt: Rohrbruch, defekte Schläuche an Wasch- oder Spülmaschine, undichte Leitungen. Nicht ohne Weiteres abgedeckt sind dagegen oft:
- Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Starkregen (dafür braucht es den Elementar-Baustein),
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder dauerhaft vernachlässigte Wartung,
- reine Schönheitsmängel ohne versichertes Schadenereignis.
Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Vertrag mit seinen Bedingungen.
Faustregel: Erst Schaden stoppen und sichern, dann zeitnah melden und alles dokumentieren. Wer die Reihenfolge einhält, ist auf der sicheren Seite.
Schadenminderungspflicht: § 82 VVG
Ein Punkt wird oft unterschätzt: Als Versicherungsnehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Das regelt § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Praktisch heißt das: die Ursache schnell stoppen und Folgeschäden begrenzen – also zum Beispiel eine verdeckte Leckage zügig orten und betroffene Bauteile zeitnah trocknen lassen, statt abzuwarten.
Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, darf die Versicherung ihre Leistung entsprechend kürzen. Umgekehrt gilt: Die Kosten notwendiger Sofort- und Trocknungsmaßnahmen sind in der Regel Teil des ersatzfähigen Schadens (§ 83 VVG). Schnelles, fachgerechtes Handeln schützt Sie also doppelt – vor größeren Schäden und vor Diskussionen mit der Versicherung.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Ursache stoppen und Strom im betroffenen Bereich sichern (siehe Wasserschaden – die ersten 24 Stunden).
- Dokumentieren: Fotos/Videos vom Schaden und den betroffenen Gegenständen, bevor Sie aufräumen.
- Schaden melden: zeitnah bei der zuständigen Versicherung; Schadennummer notieren.
- Maßnahmen abstimmen: Weisungen der Versicherung beachten und notwendige Schritte (Leckortung, Trocknung) einleiten.
- Belege sammeln: Rechnungen und Nachweise der Maßnahmen aufbewahren.
Wer beauftragt den Fachbetrieb?
In der Regel beauftragen Sie als Eigentümer oder Mieter den Fachbetrieb – idealerweise in Abstimmung mit der Versicherung. CLAY Schadenmanagement nimmt den Schaden in Augsburg und Umgebung strukturiert auf, führt Leckortung und Bautrocknung durch und dokumentiert alle Maßnahmen nachvollziehbar – genau die Unterlagen, die für die Abwicklung mit der Versicherung hilfreich sind.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung leistet, richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag und dem Einzelfall.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Das hängt davon ab, was beschädigt ist und wie der Schaden entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung deckt fest mit dem Gebäude verbundene Schäden durch Leitungswasser, die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände, und die Privathaftpflicht greift, wenn Sie den Schaden bei einem anderen verursacht haben. Naturereignisse wie Starkregen oder Rückstau sind meist nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.
Was bedeutet die Schadenminderungspflicht?
Nach § 82 VVG müssen Sie als Versicherungsnehmer den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern – also die Ursache stoppen und Folgeschäden begrenzen, etwa durch zeitnahe Leckortung und Trocknung. Verletzen Sie diese Pflicht grob fahrlässig, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Notwendige Maßnahmen sind in der Regel ersatzfähig (§ 83 VVG).
Was sollte ich für die Versicherung dokumentieren?
Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden, bevor Sie aufräumen, notieren Sie Zeitpunkt und vermutete Ursache, heben Sie beschädigte Gegenstände möglichst auf und sammeln Sie Belege und Rechnungen der Sofort- und Trocknungsmaßnahmen. Melden Sie den Schaden zeitnah und stimmen Sie sich mit Ihrer Versicherung ab.
Ist Schimmel nach einem Wasserschaden versichert?
Folgeschäden wie Schimmel können mitversichert sein, wenn sie auf ein versichertes Ereignis zurückgehen und der Schaden ordnungsgemäß gemindert wurde. Bleibt Feuchtigkeit dagegen wegen unterlassener oder verspäteter Maßnahmen zurück, kann das problematisch werden. Das ist ein weiterer Grund, früh fachgerecht zu trocknen.


