Schritt 1: Wasserzufuhr stoppen

Das Wichtigste zuerst: Stoppen Sie die Wasserquelle. Drehen Sie den betroffenen Eckventil-Hahn zu – etwa an Waschmaschine, Spülmaschine oder Waschbecken. Lässt sich die Quelle nicht eindeutig zuordnen oder spritzt es stark, drehen Sie den Haupthahn der Wasserleitung ab. Der liegt meist im Keller, im Hauswirtschaftsraum oder im Bereich des Wasserzählers.

Schritt 2: Strom im betroffenen Bereich sichern

Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Lampen oder Elektrogeräten gelangt ist, schalten Sie die Sicherung für den betroffenen Bereich ab, bevor Sie den Raum betreten oder mit dem Aufwischen beginnen. Im Zweifel lieber eine Sicherung zu viel ausschalten als eine zu wenig.

Im Notfall zuerst anrufen: Bei einem akuten, großflächigen Wasserschaden in Augsburg und Umgebung erreichen Sie unsere 24h-Hotline unter 08230 855 96 74. Wir besprechen die ersten Schritte und koordinieren Leckortung und Trocknung.

Die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Wasser stoppen – Eckventil oder Haupthahn schließen.
  2. Strom sichern – betroffene Sicherung ausschalten.
  3. Stehendes Wasser entfernen – mit Eimer, Lappen, Wischer oder Nasssauger, damit sich die Feuchtigkeit nicht weiter ausbreitet.
  4. Gefährdetes in Sicherheit bringen – Möbel, Teppiche, Kartons und elektronische Geräte aus dem nassen Bereich holen oder hochstellen.
  5. Alles dokumentieren – Fotos und Videos vom Schaden und von den betroffenen Gegenständen machen, bevor Sie aufräumen.
  6. Melden – je nach Situation Hausverwaltung/Vermieter und die Versicherung informieren.
  7. Fachbetrieb hinzuziehen – für Ursachensuche (Leckortung) und fachgerechte Bautrocknung.

Was Sie jetzt besser nicht tun

  • Nicht einfach übertapezieren oder zustreichen. Feuchtigkeit, die in Wänden und Estrich sitzt, verschwindet dadurch nicht – sie führt später zu Schimmel.
  • Nicht allein auf Föhn oder Heizlüfter vertrauen. Die trocknen nur die Oberfläche. Tiefer sitzende Nässe in Dämmung, Estrich und Mauerwerk bleibt unbemerkt zurück.
  • Beschädigte Gegenstände nicht sofort entsorgen. Heben Sie sie für die Schadendokumentation der Versicherung auf, bis der Schaden aufgenommen ist.
  • Nicht in stehendem Wasser mit eingeschaltetem Strom arbeiten. Erst Sicherung aus.

Warum die ersten Stunden über die Schadenhöhe entscheiden

Wasser sucht sich seinen Weg – in Fugen, unter den Estrich, in Dämmschichten und Trockenbauwände. Was an der Oberfläche schon trocken wirkt, ist im Bauteil oft noch klatschnass. Bleibt diese Feuchtigkeit unentdeckt, entstehen die typischen Folgeschäden: Schimmel, aufquellende Böden, abplatzender Putz und muffiger Geruch. Genau deshalb zählt jede Stunde. Eine frühe, fachgerechte Trocknung ist fast immer günstiger als eine spätere Sanierung.

Schadenminderungspflicht: Warum schnelles Handeln auch gesetzlich zählt

Es gibt sogar einen rechtlichen Grund, zügig zu handeln: Nach einem Versicherungsfall sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern. Diese sogenannte Schadenminderungspflicht ist in § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.

In der Praxis bedeutet das: die Ursache schnell stoppen und die Ausbreitung begrenzen – und dazu gehört auch, zeitnah einen Fachbetrieb für Leckortung und Trocknung hinzuzuziehen, statt einen nassen Boden wochenlang „von allein austrocknen" zu lassen. Wer wartet und dadurch vermeidbare Folgeschäden entstehen lässt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt. Umgekehrt gilt: Die Kosten notwendiger Sofort- und Trocknungsmaßnahmen sind in der Regel Teil des ersatzfähigen Schadens (§ 83 VVG).

Praxistipp: Dokumentieren Sie Ihre Sofortmaßnahmen, stimmen Sie sich – wenn möglich – kurz mit Ihrer Versicherung ab (deren Weisungen sollten Sie beachten) und beauftragen Sie die Trocknung zeitnah. Eine dokumentierte, fachgerechte Schadenminderung hilft doppelt: Sie begrenzt die Schäden und erleichtert die Abwicklung.

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die konkrete Eintrittspflicht richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag und dem Einzelfall.

Wann Sie Fachleute brauchen

Bei kleinen, klar begrenzten Mengen reicht oft gründliches Aufwischen und Lüften. Sobald aber Wasser in den Boden, unter den Estrich oder in Wände gezogen ist, die Ursache nicht sichtbar ist oder größere Flächen betroffen sind, sollten Fachleute ran:

  • Leckortung – um eine verdeckte Leckage zerstörungsarm und gezielt zu finden, statt auf Verdacht zu öffnen.
  • Bautrocknung – um die Restfeuchte messbar und kontrolliert aus den Bauteilen zu holen.

CLAY Schadenmanagement übernimmt in Augsburg, Gablingen und Umgebung die strukturierte Schadenaufnahme, koordiniert die nötigen Schritte und dokumentiert alles nachvollziehbar – auch für Ihre Versicherung.

Häufige Fragen

Wen rufe ich bei einem Wasserschaden zuerst an?

Stoppen Sie zuerst die Wasserzufuhr und sichern Sie bei Bedarf den Strom. Informieren Sie dann – je nach Situation – Hausverwaltung oder Vermieter und Ihre Versicherung. Für Schadenaufnahme, Leckortung und Trocknung erreichen Sie uns über die 24h-Hotline 08230 855 96 74.

Soll ich den Wasserschaden selbst trocknen oder föhnen?

Oberflächlich abtrocknen und Wasser aufnehmen ist sinnvoll. Föhn oder Heizlüfter trocknen jedoch nur die Oberfläche, während Feuchtigkeit tief in Estrich, Dämmung und Wände einzieht. Eine fachgerechte Bautrocknung mit Messung ist dann nötig, um verdeckte Folgeschäden und Schimmel zu vermeiden.

Wie schnell muss ein Wasserschaden bearbeitet werden?

So früh wie möglich. Je länger Feuchtigkeit in Bauteilen verbleibt, desto höher das Risiko für Schimmel, aufquellende Materialien und größere Sanierungskosten. Schon in den ersten 24 bis 48 Stunden lassen sich Folgeschäden deutlich begrenzen.

Muss ich die Versicherung sofort informieren?

Melden Sie den Schaden zeitnah und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Schadenminderung – also das Stoppen der Ursache und das Begrenzen der Ausbreitung – wird von Versicherungen in der Regel erwartet. Heben Sie Belege für Sofortmaßnahmen auf. Mehr dazu im Beitrag Wasserschaden – zahlt die Versicherung?

Was bedeutet die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG?

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, einen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern (§ 82 VVG). Das spricht dafür, die Ursache schnell zu stoppen und zeitnah einen Fachbetrieb für Leckortung und Trocknung hinzuzuziehen, um Folgeschäden zu begrenzen. Die Kosten notwendiger Maßnahmen sind in der Regel ersatzfähig (§ 83 VVG). Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.